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Wissenswertes zur
Heilmittelverordnung (Rezept)

WISSENSWERTES ZU IHREM KRANKENKASSENREZEPT



Gültigkeit einer Verordnung

  1. gesetzlich Versicherte: Behandlungsbeginn spätesten nach 14 Tagen; Behandlungspause max. 14 Tage zwischen 2 Terminen. Wird diese durch die Krankenkassen festgelegte Fristenregelung nicht eingehalten, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
  2. privat Versicherte: Beginn und Zeitraum zwischen den Behandlungen ist unerheblich.

Rezeptzuzahlung

Diese setzt sich zusammen aus einer Verordnungspauschale von 10€ zuzüglich 10% des verordneten Heilmittels (z.B.: Manuelle Therapie (MT)) ergibt eine Summe von derzeitig 23,20€).

Wer ist Zuzahlungspflichtig?

Alle Versicherten, ab dem 18. Lebensjahr.
Ausgenommen sind Mitglieder der Bundespolizei, Polizei, Bundeswehr und Feuerwehr.
Bei chronisch erkrankten Patienten sowie bei finanzieller Überforderung durch die Zuzahlung, besteht die Möglichkeit einer Befreiung. Nähere Auskunft erteilt Ihnen Ihre zuständige Gesundheitskasse.

Behandlungszeiten

Abhängig vom verordneten Heilmittel sieht die gesetzliche Krankenkasse folgende Zeiten vor:
KG: 15-25 Min
KG- Neuro: 25- 35 Min (bei z. B. Schlaganfall, MS, etc.)
In meiner Praxis entspricht die Behandlungszeit dem Mittelwert der vorgeschriebenen Maßgabe und versteht sich inklusive einer geforderten Dokumentation.

Terminabsagen

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte 24h vorher ab, damit ich diesen anderweitig vergeben kann. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, wird Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe des verordneten Heilmittels privat in Rechnung gestellt.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.

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